4.04.2005

Prost Frau Ministerin

Ungewöhnliche Strafverbüssung in Belgien

Ein belgisches Jugendgericht verurteilte einen mehrfach vorbestraften Jugendlichen zur Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt. Da in Belgien ein akuter Mangel an Heimplätzen besteht und die Massnahme deswegen nicht vollzogen werden konnte, fanden die Richter einen ungewöhnlichen Ausweg. Das Gesetz sieht alternativ zur Einweisung in eine geschlossene Anstalt die Unterbringung des Jugendlichen bei einer Vertrauensperson vor. Die Wahl des Gerichts fiel dabei auf die zuständige Ministerin.
Diese soll nun, da sie nach Meinung des Gerichts für den Mangel an Heimplätzen verantwortlich ist, den straffälligen Jugendlichen bei sich aufnehmen.

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