4.29.2005

wichtiger als Sex sind...

JaWohl, JA!! Handys
Zumindest für ein Fünftel der Deutschen, das ergab eine Umfrage von BBDO, ist ein klingelndes Handy ein echter Grund dafür, Sex zu unterbrechen.
Demzufolge logischerweise für jeden 2ten Sschweizer Handybenutzer...

Aber nur für ein Dreizehntel der Italiener. Amore, Amore!

Klar, wenn exakt an dem Punkt, wo eben ein Körper war, ein neuer auftaucht, löst sich der erste eben auf. Kommt im wirklichen Leben aber eher selten vor, keine Sorge. Ausser wenn das Handy zweimal klingelt: "Öh, hallo, du, ich kann jetzt grade nicht reden..."

4.19.2005

Erkenntnisse

Erkenntnisse aus Schulaufsätzen - 2. Primarschulklasse

"Die Bibel der Moslems heisst Kodak."
(und Fuji heisst es auf Japanisch, wenn man stirbt...)

Der Papst lebt im Vakuum.
(schön wäre es!)

In Frankreich hat man die Verbrecher früher mit der Gelatine hingerichtet.
(das tat wenigstens nicht so weh)

Bei uns hat jeder sein eigenes Zimmer. Nur Papi nicht, der muss immer bei Mami schlafen.
(ein schlimmes Schicksal!)

Eine Lebensversicherung ist das Geld das man bekommt, wenn man einen tödlichen Unfall überlebt.
(Stimmt genau! Und diese Leute leben dann meist unter einem anderen Namen in Brasilien oder so!)

Am Wochenende ist Papa Sieger bei der Kaninchenschau geworden.
(Was für ein toller Papa!)

Meine Eltern kaufen nur das graue Klopapier, weil das schon mal benutzt wurde und gut für die Umwelt ist.
(lecker!)

Eigentlich ist adoptieren besser. Da können sich die Eltern ihre Kinder aussuchen und müssen nicht nehmen, was sie bekommen.
(Bei Haustieren geht das schliesslich auch.)

Der Zug hielt mit kreischenden Bremsen und die Fahrgäste entleerten sich auf den Bahnsteig.
(War wohl dringend nötig nach der Fahrt?)

Alle Welt horchte auf, als Luther 1517 seine 95 Prothesen an die Schlosskirche zu Wittenberg schlug.
(Das glaub ich allerdings auch.)

Graf Zeppelin war der erste, der nach verschiedenen Richtungen schiffte.
(Nur kein Neid!)

Der Frühling ist der erste der 4 Jahreszeiten. Im Frühjahr legen die Hühner Eier und die Bauern Kartoffeln.
(igiitt, nie wieder Kartoffeln!)

Vom Onkel wurde das Schwein in die Scheune gebracht und dort kurzerhand mit dem Grossvater geschlachtet.
(wenn er schon gerade dabei ist...)

Als unser Hund nachts zu bellen anfing, ging meine Mutter hinaus und stillte ihn. Die Nachbarn hätten sich sonst aufgeregt.
(Ich glaub, jetzt haben sie sich erst recht aufgeregt.)

Vorigen Sonntag kam mein Vater sehr spät nach Haus. Er hatte sich im Stadtpark vergangen.
(Solche Aussagen können evtl. unter Umständen zu Problemen führen.)

Meine Schwester ist sehr krank. Sie nimmt jeden Tag eine Pille. Aber sie tut das heimlich, damit sich meine Eltern keine Sorgen machen

Wir gingen mit unserer Lehrerin im Park spazieren. Gegenüber dem Park war ein Haus, wo die Mütter ihre Kinder gebären. Eine Gebärmutter schaute aus dem Fenster und winkte uns zu.
(Das stell ich mir irgendwie komisch vor.)

4.04.2005

Kater beisst Frauchen

Kater beisst Frauchen: Tierarzt soll dafür Entschädigung zahlen

Ein Kater litt unter einem Abszess am Schwanz, deshalb ging die Besitzerin mit ihm zum Tierarzt. Auf dessen Bitte hin hielt die Frau ihr Tier am Kopf fest. Als der Arzt mit der Behandlung begann, biss der Kater sein Frauchen in den Daumenballen der rechten Hand. Der Tierarzt versorgte ihre Wunde mit Jod und Pflaster, dann wandte er sich wieder dem Kater zu und schloss dessen Behandlung ab.
Für die Frau kam aber das dicke Ende noch nach:
Wegen einer Infektion an der Hand musste sie eine Woche lang ins Krankenhaus. Als die Verletzung abgeheilt war, konnte sie ihren Daumen nur noch schlecht bewegen; eine Operation wurde notwendig. Vom Tierarzt forderte sie 8.000 Mark Schmerzensgeld.Das Oberlandesgericht Oldenburg wies ihre Klage ab, weil den Tierarzt keine Schuld treffe (12 U 105/01). Katzen seien von Natur aus sehr wehrhafte Tiere. Deshalb könne es schon aus geringfügigem Anlass zu Verletzungen kommen. Insofern sei der Biss in Frauchens Hand auf die 'Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens zurückzuführen' - dafür müsse der Tierhalter selbst geradestehen.Werde ein Tierhalter bei der (sachgerechten) Behandlung seines Tiers verletzt, könne er keine Entschädigung beanspruchen. Dafür, dass der Tierarzt mit dem Kater unsachgemäss umgegangen sei, gebe es nicht den geringsten Anhaltspunkt. Und: Mit der Wundversorgung bei der Frau habe der Tierarzt nur erste Hilfe geleistet, mehr dürfe er gar nicht. Der Vorwurf, er habe sie nicht ordentlich behandelt, gehe ins Leere: Sie hätte sofort einen Humanmediziner aufsuchen müssen, was ihr der Tierarzt auch empfohlen habe.

Prost Frau Ministerin

Ungewöhnliche Strafverbüssung in Belgien

Ein belgisches Jugendgericht verurteilte einen mehrfach vorbestraften Jugendlichen zur Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt. Da in Belgien ein akuter Mangel an Heimplätzen besteht und die Massnahme deswegen nicht vollzogen werden konnte, fanden die Richter einen ungewöhnlichen Ausweg. Das Gesetz sieht alternativ zur Einweisung in eine geschlossene Anstalt die Unterbringung des Jugendlichen bei einer Vertrauensperson vor. Die Wahl des Gerichts fiel dabei auf die zuständige Ministerin.
Diese soll nun, da sie nach Meinung des Gerichts für den Mangel an Heimplätzen verantwortlich ist, den straffälligen Jugendlichen bei sich aufnehmen.

Amtspflichtverletzung

Amtspflichtverletzung durch Lehrer


Einem Grundschullehrer fiel ein Brief von mehreren Schülerinnen an einen Mitschüler in die Hände. Trotz oder möglicherweise gerade wegen des beleidigenden Inhalts las der Pädagoge das Schriftstück vor der versammelten dritten Grundschulklasse vor. Der Junge wurde in der Folgezeit von seinen Mitschülern wegen des Briefes ständig beleidigt und gehänselt. Ein Psychologe bestätigte, dass der Schüler durch den Vorfall nicht unerhebliche psychische Schäden davontrug.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken sah in dem Verhalten des "Pädagogen" eine Amtspflichtverletzung. Das Bundesland, bei dem der wenig feinfühlige Lehrer beschäftigt ist, wurde zu einer Schmerzensgeldzahlung von 1.600 DM verurteilt.

Urteil des OLG Zweibrücken vom

Installationsarbeiten durch Schwarzarbeiter

Ein Werkvertrag über handwerkliche Leistungen, die von einer Person vorgenommen werden, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, ist wegen Verstosses gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gemäss § 134 BGB nichtig. Der Auftraggeber hat in diesem Fall auch keine Gewährleistungsansprüche, wenn der Schwarzarbeiter mangelhaft gearbeitet hat.

Etwas anderes gilt, wenn dem Auftraggeber die Verletzung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflichten durch den Handwerker nicht bekannt ist. Der abgeschlossene Werkvertrag ist dann wirksam mit der Folge, dass dem Auftraggeber im Fall einer mangelhaften Leistung auch Gewährleistungsansprüche gegen den beauftragten Handwerker zustehen.

Urteil des OLG Düsseldorf

cool - je weniger MAnn/Frau weiss oder nachfragt, desto eher sind Gewährleistungsansprüche vorhanden... lol

Uhhhi Uhii - Gescheiterter "Kauf"

Gescheiterter "Kauf" einer Prostituierten

Ein Mann gab einer Prostituierten einen Betrag von 50.000 DM, damit diese sich vereinbarungsgemäß von ihrem Zuhälter "freikaufen" konnte.
Das Freudenmädchen übergab das Geld auch seinem "Besitzer", der jedoch nicht daran dachte, sie freizugeben.
Daraufhin verlangte der Mann von der Prostituierten die 50.000 DM zurück.


Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab dem enttäuschten Liebhaber Recht. Er bezweckte mit der Schenkung den "Freikauf" der Prostituierten, um mit ihr zusammenleben zu können. Dieser Zweck wurde nicht erreicht. Das Risiko der Zweckverfehlung trägt in einem derartigen Fall der/die Beschenkte. Der Schenker muss sich auch nicht an den Dritten (hier den Zuhälter) halten, der die getroffene Vereinbarung ignoriert.



Urteil des OLG Düsseldorf

:-) schad war dos kein Schwarzgeld, im Spiel

Minderjährige

Ohh - das jo cool...

Schwarzfahrer, Minderjähriger, erhöhtes Beförderungsgeld

Minderjähriger Schwarzfahrer

Einem Verkehrsbetrieb steht wegen den vorrangigen Minderjährigenschutzvorschriften des BGB gegen einen minderjährigen Schwarzfahrer (hier 14-jähriges Mädchen, das keinen gültigen Fahrschein vorweisen konnte) kein erhöhtes Beförderungsgeld zu.

Hinweis: Zumindest bei der ersten Schwarzfahrt müssen auch die Eltern nicht für das erhöhte Beförderungsgeld aufkommen. Bei weiteren Fällen könnte den Eltern jedoch der Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung gemacht werden.



Urteil des AG Jena