4.04.2005

Kater beisst Frauchen

Kater beisst Frauchen: Tierarzt soll dafür Entschädigung zahlen

Ein Kater litt unter einem Abszess am Schwanz, deshalb ging die Besitzerin mit ihm zum Tierarzt. Auf dessen Bitte hin hielt die Frau ihr Tier am Kopf fest. Als der Arzt mit der Behandlung begann, biss der Kater sein Frauchen in den Daumenballen der rechten Hand. Der Tierarzt versorgte ihre Wunde mit Jod und Pflaster, dann wandte er sich wieder dem Kater zu und schloss dessen Behandlung ab.
Für die Frau kam aber das dicke Ende noch nach:
Wegen einer Infektion an der Hand musste sie eine Woche lang ins Krankenhaus. Als die Verletzung abgeheilt war, konnte sie ihren Daumen nur noch schlecht bewegen; eine Operation wurde notwendig. Vom Tierarzt forderte sie 8.000 Mark Schmerzensgeld.Das Oberlandesgericht Oldenburg wies ihre Klage ab, weil den Tierarzt keine Schuld treffe (12 U 105/01). Katzen seien von Natur aus sehr wehrhafte Tiere. Deshalb könne es schon aus geringfügigem Anlass zu Verletzungen kommen. Insofern sei der Biss in Frauchens Hand auf die 'Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens zurückzuführen' - dafür müsse der Tierhalter selbst geradestehen.Werde ein Tierhalter bei der (sachgerechten) Behandlung seines Tiers verletzt, könne er keine Entschädigung beanspruchen. Dafür, dass der Tierarzt mit dem Kater unsachgemäss umgegangen sei, gebe es nicht den geringsten Anhaltspunkt. Und: Mit der Wundversorgung bei der Frau habe der Tierarzt nur erste Hilfe geleistet, mehr dürfe er gar nicht. Der Vorwurf, er habe sie nicht ordentlich behandelt, gehe ins Leere: Sie hätte sofort einen Humanmediziner aufsuchen müssen, was ihr der Tierarzt auch empfohlen habe.

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