10.05.2003

höhere Zuschläge

Ab dem 1. Dezember 2003 werden Schwarzfahrer stärker zur Kasse gebeten. In den Regionalzügen bezahlen Reisende ohne gültigen Fahrausweis künftig einen Zuschlag von 80 statt wie bisher 60 Franken.

Bei der SBB fahren rund vier Prozent der kontrollierten Reisenden im Regionalverkehr ohne gültiges Billett. Insbesondere um gegen die absichtlichen Schwarzfahrer konsequenter vorzugehen, haben die Transportunternehmungen beschlossen, den Zuschlag für Reisende ohne gültigen Fahrausweis ab 1. Dezember 2003 generell auf 80 Franken zu erhöhen. Dies gilt sowohl bei sofortiger Bezahlung im Zug wie auch bei Rechnungsstellung. Bisher galt ein Zuschlag von 60 Franken bei Sofortzahlung sowie 20 Franken Gebühr für die Rechnungsstellung. Diese Regelung gilt bei allen Transportunternehmungen.

Gleichzeitig ersetzt die SBB in ihren Regionalzügen bis Anfang Dezember die bestehenden gelben Hinweise durch neue Kleber. Um die Information zu verbessern, weisen die neuen Kleber nicht nur auf die Zuschläge bei Stichkontrollen hin, sondern ebenso auf zusätzliche Sanktionen im Falle wiederholten Schwarzfahrens. In den Abteilen der 1. Klasse wird neu klar darauf hingewiesen, dass auch Besitzer eines Billetts 2. Klasse, die in der 1. Klasse Platz nehmen, den vollen Zuschlag von 80 Franken zu entrichten haben. In den Fernverkehrszügen wird die bisher geltende Regelung beibehalten: Der Aufpreis für ein Billett im Zug beträgt 10% oder mindestens 3 Franken.