Sogar bei Schwarzfahrern und Hausbesetzern werden in Zürich schon DNA-Analysen durchgeführt.
Seit dem 16. Mai weiss der türkische Zürcher Hassan Kaya, dass er nicht im DNA-Informationssystem des Bundesamtes für Polizei gespeichert ist. An diesem Tage hat die Kantonspolizei seinem Anwalt Marcel Bosonnet mitgeteilt, dass sein «genetischer Fingerabdruck», sein DNA-Profil, gelöscht und die zugehörige Speichelprobe vernichtet worden seien.
Die Geschichte beginnt an einem Samstagmorgen im Oktober letzten Jahres. Um fünf Uhr früh gerät Hassan Kaya in eine Polizeikontrolle und wird verhaftet. Er ist im Fahndungscomputer ausgeschrieben, weil er mehrere Bussen wegen Schwarzfahrens nicht bezahlt hat. Nun sollen die rund 1700 Franken in Gefängnistage umgewandelt werden. Vorher geht es aber zum Erkennungsdienst: Fotos werden gemacht, Fingerabdrücke genommen, und dann heisst es: Mund auf. Mit einem Wattebausch nimmt der Polizeibeamte einen Wangenschleimhautabstrich. Aus der Speichelprobe analysiert das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich das DNA-Profil, eine Formel aus zwei Buchstaben und einer Zahlenkette, die - ausser bei eineiigen Zwillingen - für jeden Menschen unterschiedlich ist. Hassan Kayas Profil wird mit den Profilen abgeglichen, die bereits in der Datenbank des Bundesamtes für Polizei gespeichert sind.
Der Abgleich ist negativ. Gespeichert werden darf Kayas Profil nicht. Das ginge nur, wenn er einer Straftat verdächtig wäre, die in der Verordnung des Bundesrats über die Errichtung des DNA-Profil-Informationssystems aufgeführt ist. Das trifft auf den Schwarzfahrer Kaya nicht zu. Nach vier Tagen ist er wieder auf freiem Fuss. Ein Verwandter hat die Rechnung beglichen. In den Akten - so bestätigt Rechtsanwalt Bosonnet - findet sich weder ein Hinweis auf die Erstellung des DNA-Profils noch auf den Abgleich oder die Löschung. Ohne die Nachfrage des Anwalts wäre die ganze Geschichte im Dunkeln geblieben.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen